Welche Heizung können Sie einbauen…

  • Wärmepumpen sind – auch für Bestandsgebäude – die zukunftssicherste und nachhaltigste Lösung. Dank ihrer Energieeffizienz unterstützt sie nicht nur den Klimaschutz, sondern bietet auch eine verlässliche Energiequelle für die Zukunft.
  • Biomasseanlagen wie Holz – oder Pelletheizungen verwerten optimal Rest- und Schadholz und sind demnach für eine klimafreundliche Energieversorgung sehr gut geeignet.
  • Mit Hybridanlagen können Sie jederzeit Biomasseheizungen oder Öl- bzw Gasheizungen mit erneuerbaren Energieteilen, wie z.B. einer Wärmepumpe erweitern, um die Anforderungen von mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu erfüllen.
  • Fossile Heizungen (Öl & Gas) können grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Ab 2029 muss die Wärme mit einem Mindestanteil an klimaneutralen Gasen erzeugt werden (Gestaffelt 2029: 15% ; 2035: 30% ; 2040: 60%). Ein Betriebsverbot von nicht regenerativen Brennstoffen tritt am 01.01.2045 in Kraft. Seit dem 31.12.2023 dürfen bei Neubauten keine Heizungen mit fossilen Brennstoffe verbaut werden.

WOLF

WINDHAGER

Wichtige Fakten zum GEG

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 fordert grundsätzlich 65% der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien bei einer Heizungsinstallation in Neu- und Altbau. Im Bestand erfolgt der Umstieg auf 65% erneuerbare Energien stufenweise.
  • Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden, genießen bis Ende 2044 Bestandsschutz. Diese Anlagen dürfen weiter betrieben und im Falle eines Defekts repariert werden.
  • Jede Gemeinde ist bis spätestens 30.06.2026 bzw. 2028 verpflichtet, einen Plan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erstellen. Die Übergangsregelungen im Bestand sind abhängig vom Vorliegen einer Wärmeplanung.
  • Zur Unterstützung der Energiewende bietet der Staat Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Heizungssysteme. Dies umfasst bis zu 70 Prozent der Investitionskosten und soll den Umstieg sowohl attraktiv als auch finanziell machbar machen.